

BOL-Gutachten

Aufbau eines typischen BOL-Gutachtens
Das Gutachten nimmt Bezug auf die wesentlichen, rechtlichen Rahmenbedingungen und ortsbaulichen Besonderheiten. Die Projektmerkmale werden beschrieben und der bauliche Vorschlag auf die Eingliederung in die Ortsstruktur und das Orts- und Landschaftsbild beurteilt. Die Auftraggeber erhalten eine nachvollziehbare Beurteilung mit konkreten Empfehlungen, welche für die weiteren Planungsschritte als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Gutachten enthält in der Regel folgende Elemente:
- Aussagen zum Auftrag
- Grundlagen für die Projektbegutachtung
- Vorgeschichte und relevante, rechtliche Vorgaben
- Beschrieb und Beurteilung des Projektes
- Zusammenfassung der kritischen Punkte
- Empfehlung an die Auftraggeber
- Anregungen für eine allfällige weitere Begleitung
Folgende Auftraggeber gelangen in der Regel mit ihren Beratungsfällen an die BOL:
- 3/4 aller Gutachten für Gemeinden
- 1/4 aller Gutachten für Bauherren / Projektierende
- wenige Gutachten für Betroffene und Private
Die Auftraggeber gelangten mit folgenden Fragestellungen an die BOL:
- Planerische Ebene
- (> z.B. Ortkernplanung, Mithilfe zu Ideenwettbewerb)
- Gestaltungspläne
- (> Gestaltungspläne, Bauvorhaben in Gestaltungsplänen)
- Bauprojekte jeder Grösse und Art
- Spezialfragen
- (> z.B. Eingliederung von technischen Bauten und Anlagen)
Beispiele gutachterlicher Tätigkeit sind unter der Rubrik "Referenzen" am Schluss aufgeführt.