BOL Gutachten
Unsere Gutachten unterstützen die Auftraggeber*innen bei der Meinungsbildung.
Das Gutachten nimmt Bezug auf die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und ortsbaulichen Besonderheiten. Die Projektmerkmale werden beschrieben und der bauliche Vorschlag auf die Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild beurteilt. Die Auftraggeber*innen erhalten eine nachvollziehbare Beurteilung mit konkreten Empfehlungen, welche für die weiteren Planungsschritte als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Gutachten enthält in der Regel folgende Elemente:
Aussagen zum Auftrag
Grundlagen für die Projektbegutachtung
Vorgeschichte und relevante, rechtliche Vorgaben
Beschrieb und Beurteilung des Projektes
Zusammenfassung der kritischen Punkte
Empfehlung an die Auftraggeber*innen
Anregungen für eine allfällige weitere Begleitung
Unsere Dienstleistungen können von Auftraggeber*innen aus der gesamten Zentralschweiz in Anspruch genommen werden. Meist wenden sich Gemeinden (Bauämter/Baukommissionen) an uns, seltener auch Bauherrschaften und Projektierende.
Die Auftraggeber*innen gelangen mit Fragestellungen zu folgenden Themen an die BOL:
Planerische Ebene (z.B. Entwicklung Ortskern)
Gestaltungspläne (Gestaltungspläne als Ganzes, Bauvorhaben in Gestaltungsplänen)
Bauprojekte (jeder Grösse und Art)