BOL Gutachten

Unsere Gutachten unterstützen die Auftraggeber*innen bei der Meinungsbildung.

Das Gutachten nimmt Bezug auf die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und ortsbaulichen Besonderheiten. Die Projektmerkmale werden beschrieben und der bauliche Vorschlag auf die Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild beurteilt. Die Auftraggeber*innen erhalten eine nachvollziehbare Beurteilung mit konkreten Empfehlungen, welche für die weiteren Planungsschritte als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Gutachten enthält in der Regel folgende Elemente:

  • Aussagen zum Auftrag

  • Grundlagen für die Projektbegutachtung

  • Vorgeschichte und relevante, rechtliche Vorgaben

  • Beschrieb und Beurteilung des Projektes

  • Zusammenfassung der kritischen Punkte

  • Empfehlung an die Auftraggeber*innen

  • Anregungen für eine allfällige weitere Begleitung

Unsere Dienstleistungen können von Auftraggeber*innen aus der gesamten Zentralschweiz in Anspruch genommen werden. Meist wenden sich Gemeinden (Bauämter/Baukommissionen) an uns, seltener auch Bauherrschaften und Projektierende.

Die Auftraggeber*innen gelangen mit Fragestellungen zu folgenden Themen an die BOL:

  • Planerische Ebene (z.B. Entwicklung Ortskern)

  • Gestaltungspläne (Gestaltungspläne als Ganzes, Bauvorhaben in Gestaltungsplänen)

  • Bauprojekte (jeder Grösse und Art)